PNOG 2027: Pflegeunternehmen brauchen jetzt Antworten
Die geplante Pflegereform wirft wichtige Fragen für die ambulante Versorgung auf. Für Pflegeunternehmen, Mitarbeitende und pflegebedürftige Menschen braucht es frühzeitig Klarheit darüber, was sich ändern soll – und wie die Umsetzung gelingen kann.
„PNOG ab Januar 2027? Wir wollen jetzt Antworten!“ Mit dieser Forderung richtet sich unser Inhaber und Geschäftsführer Tonio Riederer von Paar in seinem aktuellen LinkedIn-Beitrag an die politisch Verantwortlichen. Er hat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann und das Bundesgesundheitsministerium mehrfach angeschrieben, um Antworten auf konkrete Fragen zur geplanten Reform zu erhalten.
Sein Anliegen: Pflegeunternehmen müssen Entscheidungen vorbereiten, deren Folgen weit über den Jahreswechsel hinausreichen. Dafür benötigen sie verlässliche Informationen.
Den aktuellen LinkedIn-Beitrag von Tonio Riederer von Paar lesen
Was soll sich durch das PNOG ändern?
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, soll die Pflegeversicherung finanziell und strukturell neu geordnet werden. Wesentliche Änderungen sind ab Januar 2027 vorgesehen.
Ein Beispiel betrifft die Finanzierung von Unterstützung im Alltag: Der bisherige Entlastungsbetrag soll in den Pflegegraden 2 bis 5 durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt werden. Dieses soll bestimmten anerkannten Alltagsangeboten vorbehalten sein. Für zugelassene Pflegedienste würde damit ein bisheriger Abrechnungsweg für hauswirtschaftliche Leistungen entfallen.
Die geplante Neuordnung wirft deshalb konkrete Fragen auf: Wie können bestehende Angebote künftig finanziert werden? Welche Unterstützung können Pflegebedürftige weiterhin bei ihrem vertrauten Pflegedienst in Anspruch nehmen? Und welche Übergangsregelungen sollen eine verlässliche Versorgung ermöglichen?
Informationen zu den vorgesehenen Änderungen stellt auch das Bundesgesundheitsministerium in seinen Fragen und Antworten zum PNOG bereit.
Unternehmerische Entscheidungen brauchen Vorlauf
Personalplanung, Arbeitsverhältnisse und die Organisation bestehender Angebote lassen sich nicht kurzfristig zum Jahreswechsel neu ausrichten.
Wenn sich Finanzierungsgrundlagen ändern, müssen Pflegeunternehmen rechtzeitig prüfen können, welche Leistungen sie künftig anbieten und wie sie ihre Mitarbeitenden einsetzen können. Zugleich benötigen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausreichend Zeit, um sich auf mögliche Veränderungen einzustellen.
Tonio Riederer von Paar kritisiert in seinem Beitrag die Lücke zwischen politischen Entscheidungsprozessen und der notwendigen Vorbereitung in den Unternehmen. Allgemeine Hinweise auf Informationsangebote beantworten aus seiner Sicht noch nicht die konkreten Fragen zur betrieblichen Umsetzung.
Es geht um Arbeitsplätze und um Menschen, die Hilfe brauchen
Hauswirtschaftliche Unterstützung ist für viele pflegebedürftige Menschen ein wichtiger Bestandteil ihres Alltags. Sie hilft dabei, das Leben zu Hause zu bewältigen, und entlastet Angehörige.
Hinter diesen Angeboten stehen Mitarbeitende, die verlässlich vor Ort sind. Gerät die Finanzierung unter Druck, betrifft das daher sowohl die wirtschaftliche Planung der Unternehmen als auch Beschäftigung und Versorgung.
Unsere Sorge ist, dass ohne praktikable Lösungen bestehende Angebote eingeschränkt werden könnten. Welche Auswirkungen tatsächlich eintreten, hängt von den endgültigen Regelungen und ihrer Umsetzung ab.
Unsere Forderung: Klarheit und verlässliche Übergänge
Als Lucial Pflegegruppe brauchen wir konkrete Antworten darauf, wie die geplanten Veränderungen in der Praxis umgesetzt werden sollen:
- Wie bleibt hauswirtschaftliche Unterstützung durch ambulante Pflegedienste finanzierbar?
- Wie werden bestehende Versorgungsangebote und Beschäftigung beim Übergang berücksichtigt?
- Welche Vorbereitungszeit erhalten Pflegeunternehmen, Pflegebedürftige und Angehörige?
Wer Verantwortung für Versorgung und Arbeitsplätze trägt, muss rechtzeitig handeln können. Deshalb setzen wir uns für klare Informationen, praktikable Übergangsregelungen und die Einbindung der ambulanten Pflege ein.
Pflegeunternehmen müssen folgenschwere Entscheidungen treffen. Dafür braucht es Klarheit.
Weiterlesen und mitdiskutieren
Tonio Riederer von Paar hat sich bereits mehrfach zu den möglichen Folgen des PNOG geäußert:
- Aktueller Beitrag: „PNOG ab Januar 2027? Wir wollen jetzt Antworten!“
- Früherer LinkedIn-Beitrag zum PNOG
- Öffentlicher Brief an die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vom 18. Juni 2026
Wie sehen Sie das? Teilen Sie Ihre Perspektive gerne unter dem aktuellen LinkedIn-Beitrag.
Stand: 15. Oktober 2026. Die dargestellten Änderungen beziehen sich auf die geplanten Regelungen des PNOG und sind nicht mit bereits geltenden Leistungsänderungen gleichzusetzen.