Neue Kolleginnen für Beratungsbesuche
Im Rahmen des §37 Absatz 3 SGB XI sind Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 verpflichtet, regelmäßige Beratungsgespräche über ihre Pflege in Anspruch zu nehmen, sofern sie nicht bereits professionell versorgt werden. Diese Gespräche sind entscheidend, um Pflegebedürftigen zu helfen, ihre individuellen Bedürfnisse zu erkennen und zu verstehen, in welcher Form sie Entlastung benötigen. Unsere langjährige Kollegin Andrea hat in den letzten 15 Jahren diese wichtige Aufgabe für unser Pflegezentrum übernommen. Nun geht sie in den wohlverdienten Ruhestand, und wir möchten Ihnen unsere neuen Kolleginnen in der Beratung vorstellen: Patricia und Sandra!
Sandra ist bereits seit vielen Jahren Teil unseres Teams und hat sich in der Pflege einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Nun hat sie die Verantwortung für die Beratung übernommen und wird ihre umfassende Erfahrung in diese neue Rolle einbringen.
Wir freuen uns zudem über unseren neuen Teamzuwachs Patricia, die frische Perspektive in unseren Pflegedienst bringt. Wir sind überzeugt, dass sie gemeinsam die wertvolle Arbeit von Andrea fortsetzen werden!
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und darauf, unseren Klienten weiterhin die bestmögliche Unterstützung zu bieten!