Unsere Leistungen

Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI

Beratung

Gut beraten. Gut versorgt.

Ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterstützt Sie dabei, die häusliche Pflege langfristig sicher und gut zu gestalten. Für viele Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, ist dieser Termin gesetzlich vorgeschrieben. Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte kommen dafür zu Ihnen nach Hause. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.


Was erwartet Sie bei diesem Termin?

Während des Besuchs nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und beraten Sie individuell. Gemeinsam sprechen wir beispielsweise über:

  • die aktuelle Pflegesituation,
  • praktische Tipps für den Pflegealltag,
  • Hilfsmittel und Entlastungsmöglichkeiten,
  • Leistungen der Pflegeversicherung sowie
  • mögliche Unterstützungsangebote.

Im Anschluss übernehmen wir die erforderliche Dokumentation und übermitteln den Nachweis an Ihre Pflegekasse.


Wie oft ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI erforderlich?

Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen, gelten folgende gesetzliche Vorgaben:

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährig
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährig

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie Personen, die ausschließlich Pflegesachleistungen beziehen, können den Beratungsbesuch freiwillig in Anspruch nehmen.


Wir beraten Sie gerne.

Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte beraten Sie kompetent, verständlich und individuell. Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen..

Folgende Leistungen
könnten Sie auch interessieren: