Unsere Leistungen

Behandlungspflege

Behandlungspflege

Behandlungspflege

Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung
(SGB V)

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die Ihnen Ihr Arzt verordnet und die von unseren qualifizierten Pflegefachkräften bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden. Sie ergänzt die ärztliche Behandlung und ermöglicht es, notwendige medizinische Maßnahmen in Ihrer gewohnten Umgebung zu erhalten.

Die Kosten werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ein Pflegegrad ist für die Behandlungspflege nicht erforderlich.


Was gehört zur Behandlungspflege?

Unsere Pflegefachkräfte übernehmen eine Vielzahl medizinischer Leistungen – immer auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Dazu gehören unter anderem:

  – Richten und Verabreichen von Medikamenten
  – Injektionen (z. B. Insulin)
  – An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  – Anlegen und Wechseln von Kompressionsverbänden
  – Wundversorgung und Verbandwechsel
  – Versorgung chronischer Wunden
  – Katheterisierung der Harnblase und Katheterpflege
  – Kontrolle von Blutdruck, Blutzucker oder anderen verordneten Messwerten


Wer übernimmt die Kosten?

Die Behandlungspflege gehört zur häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V.

Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Auf dieser Grundlage übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse die Kosten der verordneten Leistungen.

Gerne beraten wir Sie zu den Voraussetzungen und unterstützen Sie bei Fragen rund um die Verordnung.


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