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Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI

Beratung

Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI sind verpflichtende Termine, die Pflegekassen bei Pflegebedürftigen im Rahmen der Pflegeversicherung vorschreiben. Ziel dieser Besuche ist es, die Pflegequalität zu sichern, den Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen individuelle Unterstützung zu bieten und die Pflege kontinuierlich zu verbessern. Dabei wird geprüft, ob die Pflege angemessen ist, ob die Pflegebedürftigen zufrieden sind und ob eventuell zusätzliche Hilfen oder Anpassungen notwendig sind.

Der Ablauf sieht in der Regel so aus: Eine geschulte Pflegefachkraft, meist von einem ambulanten Pflegedienst, besucht den Pflegebedürftigen zu einem vereinbarten Termin. Während des Besuchs werden Fragen zur aktuellen Pflegesituation gestellt und mögliche Probleme oder Wünsche besprochen. Es geht auch darum, die Pflegequalität zu sichern und bei Bedarf Empfehlungen für Verbesserungen auszusprechen.

Der ambulante Pflegedienst übernimmt diese Beratungsbesuche in der Regel im Auftrag der Pflegekasse. Das bedeutet, dass die Pflegefachkraft die Gespräche professionell führt, die Situation vor Ort einschätzt und die Pflegekasse anschließend einen Bericht erhält. Für den Pflegebedürftigen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, da diese Beratung durch die Pflegeversicherung abgedeckt ist.

Kurz gesagt: Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI sind eine wichtige Maßnahme, um die Pflegequalität zu sichern und individuell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen einzugehen.

Wir als erfahrener ambulanter Pflegedienst sorgen dafür, dass diese Termine professionell und vertrauensvoll durchgeführt werden.

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